HRA 201758: Franke care system GmbH & Co. KG, Stelle, Im Grund 12, 21435 Stelle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Lüneburg (46 IN 29/16) vom 01.05.2016 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRA 201758: Franke care system GmbH & Co. KG, Stelle, Im Grund 12, 21435 Stelle. Prokura erloschen: Greve, Ulrike, Stelle, * ‒.‒.‒‒.
Franke care system GmbH & Co. KG, Stelle, Im Grund 12, 21435 Stelle. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Greve, Ulrike, Stelle, * ‒.‒.‒‒.
Franke care system GmbH & Co. KG, Stelle, Im Grund 12, 21435 Stelle. (der Handel mit Waren aller Art, der Im- und Export sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, insbesondere die Versorgung von Flughäfen und Fluggesellschaften mit Luftfahrt-Bodengeräten, Betriebsmitteln und Ersatzteilen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Im Grund 12, 21435 Stelle. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Franke care system Verwaltungs GmbH, Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 204164). Entstanden am 25.01.2013 durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Franke care system GmbH mit Sitz in Stelle (Amtsgericht Lüneburg HRB 110670) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafter vom 04.01.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.