HRB 16350: Franken Abbruch Besitz GmbH, Ipsheim, Weiherstraße 3-5, 91472 Ipsheim. Prokura erloschen: Hofmann, Jörg Andrea, Kitzingen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Tischner, Marco, Ipsheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16350: Franken Abbruch Besitz GmbH, Ipsheim, Weiherstraße 3-5, 91472 Ipsheim. Einzelprokura: Hofmann, Jörg Andrea, Kitzingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16350: Franken Abbruch Besitz GmbH, Ipsheim, Weiherstraße 3-5, 91472 Ipsheim. Die Ausgliederung wurde am 12.09.2017 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRA 7812).
HRB 16350: Franken Abbruch Besitz GmbH, Ipsheim, Weiherstraße 3-5, 91472 Ipsheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2017. Geschäftsanschrift: Weiherstraße 3-5, 91472 Ipsheim. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung und Vermietung von Vermögen, insbesondere für die PK Abbruch GmbH mit dem Sitz in Marktbreit-Gnodstadt (Amtsgericht Würzburg, HRB 13644). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tischner, Kathrin, Ipsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens PK Abbruch, Inh. Kathrin Tischner e.K. mit dem Sitz in Marktbreit (Amtsgericht Würzburg HRA 7812) aus dem Vermögen des Inhabers. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.