GnR 244: Franken-Gemüse Knoblauchsland eG, Nürnberg, Raiffeisenstr. 200, 90427 Nürnberg. Die Generalversammlung vom 17.04.2013 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 18 (Vorstand - Zusammensetzung und Dienstverhältnisse). Geändert, nun: Stellvertreter: Zucker, Gerhard, Fürth, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Drechsler, Christian, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Franken-Gemüse Knoblauchsland eG, Nürnberg, Raiffeisenstr. 200, 90427 Nürnberg. Die Generalversammlung vom 18.04.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 46 (Bekanntmachungen). Geschäftsanschrift: Raiffeisenstr. 200, 90427 Nürnberg. Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Gegenstand des Unternehmens ist: (a) Die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen, (b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, (c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und Gemüse, (d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, (e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse, (f) der Zukauf von Obst und Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen zur Ergänzung des Angebotes (g) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel (h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, (i) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt, (j) die Schaffung zentraler Umschlagstellen. (2) Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z.B. der Anlieferungsordnung, fest, soweit sie die gesetzlichen Bestimmungen übersteigen. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Sie kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. Neue Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht ist beschränkt auf 3.600,00 EUR. Ausgeschieden: Vorstand: Seischab, Thomas, Landwirt, Nürnberg. Bestellt: Vorstand: Bötz, Roland, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: stellvertretender Vorsitzender: Schellenberger, Jochen, Fürth, * ‒.‒.‒‒.