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c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften,
insbesondere
a) die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und
anderen Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) der Erwerb, die Bebauung, die
Vermietung und Verpachtung, die
Verwaltung, die Vermittlung und
die Veräußerung von Grundstücken und
grundstücksgleichen Rechten und die
Vermittlung von
Immobilien.
(3) Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an Unternehmen beteiligen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
zugelassen.
(5) Einzelne Geschäftsbereiche können
auf eigene Tochterunternehmen,
Tochterunternehmen des
zuständigen Prüfungsverbandes oder
Unternehmen des genossenschaftlichen
Finanzverbundes
ausgelagert werden. |
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a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert, nun:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Vertreterversammlung vom 28.06.2022
hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2
(Zweck und Gegenstand), 10
(Auseinandersetzung), 11 (Rechte der
Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und
Pflichten des Vorstands), 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19
(Willensbildung), 22 (Aufgaben und Pflichten),
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und
Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), 26a (Zusammensetzung
und Stimmrecht), 26b (Wählbarkeit), 26e
(Wahlverfahren), 26f (Amtsdauer, Beginn und
Ende des Vertreteramtes), 27 (Frist und
Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung), 33
(Abstimmungen und Wahlen), 35
(Versammlungsniederschrift), 39 (Andere
Ergebnisrücklagen), 42 (Jahresabschluss und
Lagebericht), 43 (Verwendung des
Jahresüberschusses) und 46
(Bekanntmachungen) beschlossen. Die §§
36a (Schriftliche oder elektronische
Durchführung der Vertreterversammlung
(virtuelle Vertreterversammlung),
elektronische Teilnahme an einer
Präsenzversammlung), 36b (Schriftliche oder
elektronische Mitwirkung an der
Beschlussfassung einer nur als
Präsenzveranstaltung durchgeführten
Vertreterversammlung), 36c (Übertragung der
Vertreterversammlung in Bild und Ton)
wurden neu eingefügt. |
a)
19.04.2023
Unzeitig
b)
Fall 28 |