Frankfurter Briefdienst GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pressegrosso & Logistik GmbH + Co. KG (nunmehr firmierend VCA Logistik + Services GmbH & Co. KG) am 20.10.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frankfurter Briefdienst GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt.Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Pressegrosso & Logistik GmbH + Co. KG mit Sitz in Mörfelden-Walldorf (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83436) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frankfurter Briefdienst GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main (Am Martinszehnten 13, 60437 Frankfurt am Main, Erbringung von Briefdienstleistungen jeglicher Art und damit zusammenhängende Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Frankfurter Briefdienst Beteiligungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 30804).