HRB 38981: Franklin Templeton Investment Services GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main. Die grenzüberschreitende Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franklin Templeton International Services S.à.r.l. eingetragen und am 24.03.2021 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 38981: Franklin Templeton Investment Services GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 06.01.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.02.2021 mit der Franklin Templeton International Services S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxenburg (Registre de Commerce et des Sociétés, B36979) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen des luxenburgischen Rechts, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 38981: Franklin Templeton Investment Services GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung der Franklin Templeton Investment Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der HRB 38981) als übertragender Rechtsträger mit der Franklin Templeton International Services S.à.r.l. mit Sitz in Luxemburg/Luxemburg (société à responsabilité limiteé, eingetragen beim Registre de Commerce et des Sociétés Nr. B36979) als übernehmender Rechtsträger eingereicht worden.Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Der Verschmelzungsplan vom 6. Januar 2021, aufgrund dessen die Franklin Templeton Investment Services GmbH als übertragender Rechtsträger auf ihre Schwestergesellschaft, die Franklin Templeton International Services S.à r.l. grenzüberschreitend verschmelzen soll, wurde in notariell beurkundeter Form beim Handelsregister eingereicht.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Rechtsträger beteiligt:Der übertragende Rechtsträger mit der Firma Franklin Templeton Investment Services GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main sowie seine eingetragene Geschäftsanschrift unter Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main.Der übernehmende Rechtsträger mit der Firma Franklin Templeton International Services S.à r.l. ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée), nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg und hat seinen eingetragenem Gesellschaftssitz an der 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger sind wie folgt in ihren jeweiligen Registern eingetragen:Franklin Templeton Investment Services GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 38981.Franklin Templeton International Services S.à r.l. ist eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B36979.Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie Anschriften, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:Den Gläubigern der Franklin Templeton Investment Services GmbH ist Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird (§ 122j Abs. 1 UmwG). Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind (§ 122j Abs. 2 UmwG). Der Anspruch auf die Gewährung von Sicherheit richtet sich gegen den übertragenden Rechtsträger. Sollte einem Gläubiger, der gemäß § 122j UmwG Anspruch auf Sicherheitsleistung hat, im Einzelfall keine angemessene Sicherheitsleistung gewährt und die grenzüberschreitende Verschmelzung dennoch wirksam geworden sein, richtet sich der Anspruch auf Gewährung von Sicherheitsleistung gegen den übernehmenden Rechtsträger als Rechtsnachfolger. Die Gläubiger von Franklin Templeton Investment Services GmbH können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Franklin Templeton Investment Services GmbH (Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main) als auch unter derjenigen von Franklin Templeton International Services S.à r.l. (8A rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg) erhalten.Gemäß Artikel 1021-9 des Gesetzes vom 10. August 1915 über die Handelsgesellschaften in der aktuellen Fassung können Gläubiger der Franklin Templeton International Services S.à r.l., deren Anspruch vor dem Datum der Veröffentlichung des Zustimmungsbeschlusses der Anteilseigner entstand, ungeachtet anderweitiger Vereinbarungen, binnen zwei Monaten nach jener Veröffentlichung die Bestellung einer Sicherheit für fällige oder nicht fällige Ansprüche verlangen, insofern sie glaubhaft nachweisen können, dass ihre Forderungen gefährdet sind und eine ausreichende Garantie nicht durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde. Das Verlangen ist an den Gerichtspräsidenten (magistrat président de la chambre) der für Handelssachen im Verfahren einstweiliger Verfügungen zuständigen Kammer desjenigen Bezirksgerichts zu richten in dem der übernehmende Rechtsträger niedergelassen ist (tribunal d arrondissement, dans le ressort duquel la société débitrice a son siège social, siégeant en matière commerciale et comme en matière de référé). Der Gerichtspräsident weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfügt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnergesellschaft kann die Abweisung dieses Antrags erreichen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig. Die Gläubiger von Franklin Templeton International Services S.à r.l. können weitere Informationen bezüglich ihrer Rechte unter der Geschäftsanschrift von Franklin Templeton International Services S.à r.l. erhalten: 8A rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da die jeweilige Alleingesellschafterin der Franklin Templeton International Services S.à r.l. sowie der Franklin Templeton Investment Services GmbH die Franklin Templeton Luxembourg S.A. eine Aktiengesellschaft (société anonyme) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenen Gesellschaftssitz an der 8A, rue Albert Borschette, L-1246 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B131440, ist.
HRB 38981: Franklin Templeton Investment Services GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: El Ofairi, Alexandra, Hanau, * ‒.‒.‒‒; Mieske, Olaf, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bach, Volker, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒; Beier, Constanze, Gießen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 38981: Franklin Templeton Investment Services GmbH, Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Berben, Reinhard, Mörfelden, * ‒.‒.‒‒.
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