Frankonia Direkt Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfer Str. 30 d, 97074 Würzburg). Die Verschmelzung wurde am 16.02.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRB 6161).
Frankonia Direkt Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung, Würzburg (Rottendorfer Str. 30 d, 97074 Würzburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2004 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 25.01.2005 und Beschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.01.2005 mit der Frankoniawert Aktiengesellschaft für Vermögensvermittlung mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6161) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.