HRA 509: Frankonia Handels GmbH & Co. KG, Rottendorf, Schießhausstr. 10, 97228 Rottendorf. Die Konrad Kleinlein GmbH mit dem Sitz in Rottendorf (Amtsgericht Würzburg HRB 2564) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frankonia Handels GmbH & Co. KG, Rottendorf, Schießhausstr. 10, 97228 Rottendorf.Die Interimport Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Rottendorf (Amtsgericht Würzburg HRB 173) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag im Wege der Aufnahme als Ganzes mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frankonia Handels GmbH & Co. KG, Rottendorf, Schießhausstr. 10, 97228 Rottendorf.Geschäftsanschrift: Schießhausstr. 10, 97228 Rottendorf. Die WISCHO Jagd- und Sportwaffen Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 3063) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2009 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme als Ganzes verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.