Frans Maas Logistics Deutschland GmbH, Nettetal (Poststr. 58, 41334 Nettetal). Der am 15.08.2001 geschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Frans Maas Deutschland GmbH ist zum 31. Dezember 2006 aufgehoben.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2006 mit der Frans Maas Logistics Deutschland Bühl GmbH mit Sitz in Bühl (AG Mannheim HRB 210969) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DSV Solutions GmbH (vormals DFDS Transport GmbH) am 17.01.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Frans Maas Logistics Deutschland GmbH, Nettetal (Poststr. 58, 41334 Nettetal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.11.2006 mit der DFDS Transport GmbH mit Sitz in Aschaffenburg (AG Aschaffenburg HRB 9380)) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frans Maas Logistics Deutschland GmbH, Nettetal (Poststr. 58, 41334 Nettetal). Der am 15.08.22001 geschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der Frans Maas Logistics Deutschland GmbH ist zum 31. Dezember 2006 aufgehoben.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2006 mit der Frans Maas Logistics Deutschland Bühl GmbH mit Sitz in Bühl (AG Mannheim HRB 210969) verschmolzen. Geschäftsführer: Janssen, Leonardus Petrus Johannes, NL-7577 RD Oldenzaal, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.