Franz Antretter e. Kfm., Dürrwangen (Sulzacher Str. 16, 91602 Dürrwangen). Das einzelkaufmännische Unternehmen ist nach näherer Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 23.08.2005 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 152, 153 ff UmwG auf die CNC-Technik Antretter GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dürrwangen (Amtsgericht Ansbach HRA 3143) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen auf Grund § 155 UmwG. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
91602 Dürrwangen
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Amtsgericht: Ansbach
Rechtsform: eK