Franz Engh Handelsgesellschaft mbH, Straelen, (Berghsweg 20, 47638 Straelen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Franz Engh Handelsgesellschaft e.K. am 02.09.2009 eingetragen worden (Amtsgericht Kleve, HRA 3471); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Franz Engh Handelsgesellschaft mbH, Straelen, (Berghsweg 20, 47638 Straelen).Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2009 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, der das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma Franz Engh Handelsgesellschaft e.K. in Straelen fortsetzt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.