HRB 206443: Franz Fischer Chemistry Logistics GmbH, Nienburg, Nienburger Bruchweg 11, 31582 Nienburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Franz, Nienburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 206443: Franz Fischer Chemistry Logistics GmbH, Nienburg, Nienburger Bruchweg 11, 31582 Nienburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2016 mit Änderung vom 23.01.2017. Geschäftsanschrift: Nienburger Bruchweg 11, 31582 Nienburg. Gegenstand: der Betrieb eines Transportunternehmens per Land, per Wasser und per Luft, die Spedition in diesen Bereichen, die Lagerung als auch die Verzollung, der Ankauf, Verkauf und Verleih von Fahrzeugen und Maschinen, die Reparatur-, Karosserie-, und Wartungsarbeiten an allen Fahrzeugen und Maschinen sowie alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen, die damit mittelbar oder unmittelbar in Verbindung stehen. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Franz, Nienburg, * ‒.‒.‒‒; Fischer, Franz, Nienburg, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Transport Liquide International S.A., Troisvierges, Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg Nr. B91663) nach Maßgabe des Beschlüsse vom 24.05.2016 und 19.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.