HRB 120186: Franz Haake Transportgesellschaft mbH, Bad Zwischenahn, Oldenburger Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 120186: Franz Haake Transportgesellschaft mbH, Bad Zwischenahn, Oldenburger Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Haake, Franz, Bad Zwischenahn, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2015 aufgelöst.
Franz Haake Transportgesellschaft mbH, Bad Zwischenahn, Oldenburger Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb einer Nah- und Fernverkehrsspedition einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
Franz Haake Transportgesellschaft mbH, Bad Zwischenahn, Oldenburger Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gesellschafterversammlung) beschlossen.
Franz Haake Transportgesellschaft mbH, Bad Zwischenahn, Oldenburger Str. 1, 26160 Bad Zwischenahn.Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.600,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der ZKL Transporte-GmbH, Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRB 120938) beschlossen. 127.900,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2010 mit der ZKL Transporte-GmbH mit Sitz in Bad Zwischenahn (Amtsgericht Oldenburg HRB 120938) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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