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Franz J. Klingels, Fußböden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg (HRB 1228) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Im Schlenk 68 - 70
47055 Duisburg
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 1228
Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Franz J. Klingels, Fußböden Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus Duisburg war im Handelsregister Duisburg unter der Nummer HRB 1228 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Franz J. Klingels, Fußböden Gesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Franz J. Klingels, Fußböden Gesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 24.01.2022)

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Registermeldungen 2

Calendar 19.01.2022
Löschung von Amts wegen

HRB 1228: Franz J. Klingels, Fußböden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, Im Schlenk 68-70, 47055 Duisburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.

Calendar 08.06.2016
Löschungsankündigung

HRB 1228: Franz J. Klingels, Fußböden Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Duisburg, Im Schlenk 68-70, 47055 Duisburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Str. 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.

Historie 2

19.01.2022
Registervorgang

Löschung von Amts wegen 19.01.2022

08.06.2016
Registervorgang

Löschungsankündigung 08.06.2016