Franz Johann Nah- und Fernverkehrs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düsseldorf, (Leichlinger Str. 11, 40591 Düsseldorf).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.05.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.05.2009 mit der Westerhorstmann-Bachhausen Immobilien GmbH & Co. KG mit Sitz in Düssseldorf (AG Düsseldorf HRA 20373) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
40591 Düsseldorf
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Amtsgericht: Düsseldorf
Rechtsform: GmbH