Franz Lindbüchler GmbH, Obernzell (Edelhofstr. 10, 94130 Obernzell).Die Verschmelzung wurde am 28.04.2005 in das Register der weiterführenden Einzelfirma eingetragen (siehe Amtsgericht Passau HRA 11716).
Franz Lindbüchler GmbH, Obernzell (Edelhofstr. 10, 94130 Obernzell).Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.03.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Bärbel Lindbüchler, Obernzell, geb. ‒.‒.‒‒, verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Gasthof zum Edlhof e.K. weitergeführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.