Franz Reichl GmbH Immobilienhandelsgesellschaft, Zirndorf (Albrecht-Dürer-Str. 3b, 90513 Zirndorf).Die Verschmelzung wurde am 02.03.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen.
Franz Reichl GmbH Immobilienhandelsgesellschaft, Zirndorf (Albrecht-Dürer-Str. 3b, 90513 Zirndorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2004 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters zur Gründung der Firma Franz Reichl e.K. verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.