HRB 219756: Franz Untereichmeier GmbH, Ebersberg, Englmeng 17, 85560 Ebersberg. Personendaten von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Untereichmeier, Franz, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 219756: Franz Untereichmeier GmbH, Ebersberg, Englmeng 17, 85560 Ebersberg. Bestellt: Geschäftsführer: Unterreichmeier, Franz, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 219756:Franz Untereichmeier GmbH, Ebersberg, Englmeng 17, 85560 Ebersberg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2015 mit Nachtrag vom 02.07.2015 und vom 16.07.2015. Geschäftsanschrift: Englmeng 17, 85560 Ebersberg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Baggerunternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Untereichmeier, Franz, Ebersberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Franz Untereichmeier e.K. mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRA 103050) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.