Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
11 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Marburg (Az. 22 IN 86/22
(24)) vom 01.12.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft
das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen. |
a)
02.12.2022
Brühl
b)
Fall 14 |
10 |
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b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Marburg (Az. 22 IN 86/22
(24)) vom 16.09.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt. |
a)
20.09.2022
Brühl
b)
Fall 12 |
HRB 3462: Franz Wilmes, Möbelvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wohratal, Halsdorfer Straße 40, 35288 Wohratal. Nicht mehr Geschäftsführer: Hönscher, Klaus, Paderborn, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3462: Franz Wilmes, Möbelvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wohratal, Halsdorfer Straße 40, 35288 Wohratal. Personenbezogene Daten geändert, nun:Geschäftsführer: Diehl, Norbert, Cölbe, * ‒.‒.‒‒
Franz Wilmes, Möbelvertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wohratal, Halsdorfer Straße 40, 35288 Wohratal. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Möbelfabrik Wohra GmbH mit Sitz in Wohratal (Amtsgericht Marburg HRB 3416) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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