Franz-Josef Arens KG, Attendorn (Breslauer Strasse 5, 57439 Attendorn). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Arens Transportgesellschaft mbH am 9. November 2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Franz-Josef Arens KG, Attendorn (Breslauer Strasse 5, 57439 Attendorn). Persönlich haftender Gesellschafter: Arens, Franz-Josef, Attendorn, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.12.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 19.12.2005 mit der Arens Transportgesellschaft mit Sitz in Attendorn (AG Siegen - HR B 6920 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Franz-Josef Arens KG, Attendorn (Breslauer Strasse 5, 57439 Attendorn, Die Durchführung von Transporten und aller damit unmittelbar und mittelbar im Zusammenhang stehende Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten die Gesellschaft einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Arens, Franz-Josef, Attendorn, * ‒.‒.‒‒.