HRA 51630: Frau Nellson und ihre Schönigkeiten e.K., Inhaberin Mirella Sasse, Frankfurt am Main, Brückenstraße 41, 60594 Frankfurt am Main. Die Einzelkauffrau hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen der Inhaberin im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Arnold Schneider GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 119815) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: eK