HRB 5868: Freßnapf Tiernahrungshandlung GmbH, Hachenburg, Saynstrasse 40, 57627 Hachenburg. Neuer Sitz: Wilnsdorf. Der Sitz ist nach Wilnsdorf (jetzt Amtsgericht Siegen, HRB 12333) verlegt. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 12333: Freßnapf Tiernahrungshandlung GmbH Hachenburg, Wilnsdorf, Lindestraße 4, 57234 Wilnsdorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28. November 1997, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17. August 2020 hat die Änderung der Firma, die Sitzverlegung von Hachenburg (bisher: Amtsgericht Montabaur - HRB 5868) nach Wilnsdorf und die Änderung von § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Lindestraße 4, 57234 Wilnsdorf. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel mit Tiernahrung und Zubehör, Fischen, zoologischen Bedarfsartikeln sowie Freizeit- und Hobbyartikeln. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schäfer, Jens, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒; Schäfer, André, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25. August 2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25. August 2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25. August 2014 Teile des Vermögens der Fressnapf Tiernahrungshandlung GmbH mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg, HRB 2218) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07. Oktober 2014 wirksam geworden.
HRB 5868:Freßnapf Tiernahrungshandlung GmbH, Hachenburg, Saynstrasse 40, 57627 Hachenburg.Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.10.2014 wirksam geworden.
HRB 5868:Freßnapf Tiernahrungshandlung GmbH, Hachenburg, Saynstrasse 40, 57627 Hachenburg.Geschäftsführer: Schäfer, André, Wilnsdorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5868:Freßnapf Tiernahrungshandlung GmbH, Hachenburg, Saynstrasse 40, 57627 Hachenburg.Die Gesellschafterversammlung hat am 25.08.2014 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf EUR umzustellen, es von dann EUR 25.564,60 um EUR 435,40 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen. Des Weiteren hat die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 4.000,00 auf nunmehr EUR 30.000,00 zur Durchführung des Spaltungs- und Übernahmevertrages mit der "Fressnapf Tiernahrungshandlung GmbH", mit Sitz in Marburg (AG Marburg HRB 2218) beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 25.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2014 Teile des Vermögens der Fressnapf Tiernahrungshandlung GmbH mit Sitz in Marburg (Amtsgericht Marburg, HRB 2218) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.