Fred Fox AG, Düsseldorf (Ronsdorfer Str. 74, 40233 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Kandinsky Market Leading Merchandise GmbH am 13.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
Fred Fox AG, Düsseldorf (Ronsdorfer Str. 74, 40233 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.08.2006 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.08.2006 mit der Kandinsky Market Leasing Merchandise GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 41925) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fred Fox AG, Düsseldorf (Ronsdorfer Str. 74, 40233 Düsseldorf). Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung der Kandinsky Market Leading Merchandise GmbH (AG Düsseldorf, HRB 41925) mit der Fred Fox AG eingereicht worden.