HRB 20552: Freie Schule Zinnowitz gGmbH, Zinnowitz, Dannweg 15, 17454 Zinnowitz. Bestellt als Geschäftsführer: Schult, Andrea, Mölschow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Färber, Martina Christine, Zinnowitz, * ‒.‒.‒‒.
HRB 20552: Freie Schule Zinnowitz gGmbH, Zinnowitz, Dannweg 15, 17454 Zinnowitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.06.2016 mit Änderung vom 03.07.2017. Geschäftsanschrift: Dannweg 15, 17454 Zinnowitz. Gegenstand: Förderung der Bildung und Erziehung, wobei der Zweck durch den Betrieb einer Privatschule verwirklicht wird. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Stammkapital: 25.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Färber, Martina Christine, Zinnowitz, * ‒.‒.‒‒; Schmidt, Frank, Zempin, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch rechtsformwechselnde Umwandlung des Freie Schule Zinnowitz e.V. eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Greifswald unter Nr. VR6452 durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 01.06.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.