Freie Wähler (FW) Unabhängige Wählergemeinschaft UWG Stadtsteinach e. V., Stadtsteinach (Goethestr. 38, 95346 Stadtsteinach). Die Verschmelzung wurde am 13.07.2007 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Bayreuth VR 200126).
Freie Wähler (FW) Unabhängige Wählergemeinschaft UWG Stadtsteinach e. V., Stadtsteinach (Goethestr. 38, 95346 Stadtsteinach). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.01.2007 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 09.01.2007 auf den neu gegründeten Verein FW - Freie Wähler Stadtsteinach e.V. mit dem Sitz in Stadtsteinach (Amtsgericht Bayreuth AR 190/07) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.