Freie Waldorfschule Augsburg e.V., Augsburg (Dr.-Schmelzing-Straße 52, 86169 Augsburg) Die Verschmelzung wurde am 14.09.2005 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg VR 114).
Freie Waldorfschule Augsburg e.V., Augsburg (Dr.-Schmelzing-Straße 52, 86169 Augsburg). Der Verein ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2005 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 27.06.2005 und Beschluß der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 27.06.2005 mit dem Bau- und Förderverein der Freien Waldorfschule Augsburg e.V. (künftig: Freie Waldorfschule und Waldorfkindergärten Augsburg e.V.), Sitz Augsburg (Amtsgericht Augsburg VR 114) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.