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Freie Waldorfschule Göttingen e.V., Bovenden (VR 1404) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Harster Berg 3
37120 Bovenden
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 1 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: VR 1404
Amtsgericht: Göttingen
Rechtsform: eV
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Freie Waldorfschule Göttingen e.V. aus Bovenden war im Handelsregister Göttingen unter der Nummer VR 1404 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Freie Waldorfschule Göttingen e.V. ihren Standort nicht geändert. Die Freie Waldorfschule Göttingen e.V. wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 13.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 29.05.2012
Löschung

Freie Waldorfschule Göttingen e.V., Göttingen (Harster Berg 3, 37120 Bovenden). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V. am 14.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Calendar 29.05.2012
Veränderung

Freie Waldorfschule Göttingen e.V., Göttingen (Harster Berg 3, 37120 Bovenden). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 21.02.2012 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.02.2012 mit dem Waldorfschul-Förderverein Göttingen e.V. mit Sitz in Göttingen (AG Göttingen VR 1482) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Historie 1

29.05.2012
Registervorgang

Löschung 14.05.2012