HRB 24675: Freiherr v. Maltzahn Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, An der Alster 10, 20099 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Hans Heinrich Richard Hermann, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 24675: Freiherr v. Maltzahn Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, An der Alster 10, 20099 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 18.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3, 6 und 7 sowie die Ergänzung um § 8 beschlossen.
HRB 24675:Freiherr v. Maltzahn Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, An der Alster 10, 20099 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CONFIDA Unternehmensberatung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 48223) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Freiherr v. Maltzahn Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Alstertor 18, 20099 Hamburg.Eintragung vom 19.07.2010 von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: An der Alster 10, 20099 Hamburg.
Freiherr v. Maltzahn Vermögensverwaltung GmbH, Hamburg, Alstertor 18, 20099 Hamburg.Geschäftsanschrift: Alstertor 18, 20099 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.07.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2010 mit der Euromuschel Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 97948) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.