HRA 3993: Freilandfarm Belsch GmbH & Co. KG, Biendorf, Hauptstraße 18, 18233 Biendorf OT Jörnstorf. Lohne. Geschäftsanschrift: Gewerbering 31a, 49393 Lohne. Der Sitz ist von Biendorf nach Lohne (jetzt Amtsgericht Oldenburg HRA 206972) verlegt.
HRA 206972: Freilandfarm Belsch GmbH & Co. KG, Lohne, Gewerbering 31a, 49393 Lohne. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gewerbering 31a, 49393 Lohne. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Personenbezogene Daten geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: GVE Agrarbetriebe Beteiligungs-GmbH, Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRB 110022), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Biendorf (bisher Amtsgericht Rostock, HRA 3993) nach Lohne verlegt.
HRA 3993: Freilandfarm Belsch GmbH & Co. KG, Biendorf, Hauptstraße 18, 18233 Biendorf OT Jörnstorf. (Gegenstand des Unternehmens ist die Haltung von Legehennen sowie die Produktion und der Handel mit allen Produkten der landwirtschaftlichen und tierischen Veredelungswirtschaft sowie die Beteiligung und Geschäftsführung an bzw. von Gesellschaften und an anderen Unternehmen, die tierische Produktion, Verarbeitung oder der Handel von landwirtschaftlichen Produkten oder Betriebsmittel betreiben.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 18, 18233 Biendorf OT Jörnstorf. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GVE Agrarbetriebe Beteiligungs-GmbH, Steinfeld-Mühlen (Amtsgericht Oldenburg HRB 110022), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Freilandfarm Belsch GmbH, Neubukow (Amtsgericht Rostock HRB 11643) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.08.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.