HRB 5774: Freise Deponie GmbH, Augustdorf, Mergelweg 6, 32832 Augustdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Freise, Albert, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5774: Freise Deponie GmbH, Augustdorf, Mergelweg 6, 32832 Augustdorf. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis. Geschäftsführer: Ahle, Eveline, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒; Freise, Axel, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ahle, Jens, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒; Freise, Joeline, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒.
Freise Deponie GmbH, Augustdorf (Mergelweg 6, 32832 Augustdorf). Bestellt als Geschäftsführer: Ahle, Eveline, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒; Freise, Axel, Augustdorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Freise Deponie GmbH, Augustdorf (Mergelweg 6, 32832 Augustdorf). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.05.2006 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Freise Deponie GmbH, Augustdorf (Mergelweg 6, 32832 Augustdorf). Die Gesellschafterversammlung vom 21.02.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 und 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR beschlossen. Der Betrieb von Bauschutt- und Bodendeponien. 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.02.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 21.02.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Freise, Albert, Augustdorf,* ‒.‒.‒‒ unter der Firma Albert Freise Boden- und Bauschuttdeponie e.K. in Augustdorf (AG Lemgo, HRA 4324) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen