Freizeit und Caravan Hardebeck GmbH, Rheine (Kanalstr. 2 b, 48431 Rheine). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Steinfurt HRA 5472) am 10.10.2007 wirksam geworden.
Freizeit und Caravan Hardebeck GmbH, Rheine (Kanalstr. 2 b, 48431 Rheine). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Freizeit und Caravan M. Hardebeck e.K. (Amtsgericht Steinfurt, HRA) auftretende Kauffrau Hardebeck, Marlies übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.