Freizeit- und Naherholungsgesellschaft Teterow GmbH, Teterow, Gasstraße 26, 17166 Teterow. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 15.08.2013 mit der Stadtwerke Teterow GmbH mit Sitz in Teterow (Amtsgericht Rostock HRB 5672) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 23.08.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
17166 Teterow
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Amtsgericht: Rostock
Rechtsform: GmbH