Fremdsprachen-Institut Augsburg, staatlich anerkannte private Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe e.V., Augsburg, (Morellstraße 33, 86150 Augsburg).Der Formwechsel wurde am 23.10.2008 in das Register des neuen Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Augsburg HRB 23720).
Fremdsprachen-Institut Augsburg, staatlich anerkannte private Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe e.V., Augsburg, (Morellstraße 33, 86150 Augsburg).Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Fremdsprachen-Institut Augsburg gemeinnützige GmbH" mit dem Sitz in Augsburg beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung im Register am Sitz des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.