Frerichs Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Oldenburg (von-Borries-Straße 7, 26127 Oldenburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.07.2008 im Wege des Formwechsels in die Frerichs Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 202524) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26127 Oldenburg
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG