HRB 5324: Fresh Food Fulda GmbH, Fulda, Heussstraße 23, 36043 Fulda. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der KaMo GmbH mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRB 6953) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5324: Fresh Food Fulda GmbH, Fulda, Heussstraße 23, 36043 Fulda. Geschäftsanschrift: Heussstraße 23, 36043 Fulda. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuzca, Hasan, Fulda, * ‒.‒.‒‒.
Fresh Food Fulda GmbH, Fulda (Bahnhofstraße 26, 36037 Fulda). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.08.2007. Gegenstand: Betrieb von Restaurants unter der Bezeichnung "SUBWAY" (Lizenzerwerb im Wege des Franchising nebst artverwandten Geschäften), ferner der Erwerb und die Betreibung gastronomischer Betriebe aller Art. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hillenbrand, Kai, Fulda, * ‒.‒.‒‒; Kuzca, Hasan, Fulda, * ‒.‒.‒‒; Mokhtari, Mohammed, Fulda, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hillenbrand KG mit dem Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda HRA 5073 ). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.