Fresh Repro- und Computerservice GmbH, Nürnberg (Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 04.12.2006 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRB 14346).
Fresh Repro- und Computerservice GmbH, Nürnberg (Westtorgraben 1, 90429 Nürnberg). Geändert, nun: Geschäftsführer: Schilberg, Fred, Mediendesigner, Neumarkt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Fresh Marketingberatung & Medien GmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 14346) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.