HRB 729700: Fressnapf Bad Mergentheim GmbH, Bad Mergentheim, Herrenwiesenstraße 41, 97980 Bad Mergentheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Braune, Peter Gunder, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Braune, Christian Klaus, Sonderhofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Fressnapf Bad Mergentheim GmbH, Bad Mergentheim, Herrenwiesenstraße 41, 97980 Bad Mergentheim. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Fressnapf Rothenburg GmbH", Rothenburg ob der Tauber (Amtsgericht Ansbach HRB 5037) am 27.08.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Fressnapf Bad Mergentheim GmbH, Bad Mergentheim, Herrenwiesenstraße 41, 97980 Bad Mergentheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2013. Geschäftsanschrift: Herrenwiesenstraße 41, 97980 Bad Mergentheim. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export mit Tierfutter und anderen Erzeugnissen im eigenen und fremden Namen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Braune, Christian Klaus, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒; Braune, Jens Jürgen, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒; Braune, Peter Gunder, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der Zweigniederlassung Bad Mergentheim unter gleicher Firma aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fressnapf Rothenburg GmbH", Rothenburg ob der Tauber (Amtsgericht Ansbach HRB 5037) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2013. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.