HRB 717877: Fressnapf Buchen GmbH, Buchen Odenwald, Carl-Benz-Straße 3, 74722 Buchen Odenwald. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Braune, Christian Klaus, Sonderhofen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 717877: Fressnapf Buchen GmbH, Buchen Odenwald, Carl-Benz-Straße 3, 74722 Buchen Odenwald. Nicht mehr Geschäftsführer: Braune, Peter Gunder, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒.
Fressnapf Buchen GmbH, Buchen Odenwald, Carl-Benz-Straße 3, 74722 Buchen Odenwald. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Fressnapf Braune GmbH", Ochsenfurt (Amtsgericht Würzburg HRB 6013) am 27.09.2013 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Fressnapf Buchen GmbH, Buchen Odenwald, Carl-Benz-Straße 3, 74722 Buchen Odenwald. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2013. Geschäftsanschrift: Carl-Benz-Straße 3, 74722 Buchen Odenwald. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export mit Tierfutter und anderen Erzeugnissen im eigenen und fremden Namen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Braune, Christian Klaus, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒; Braune, Jens Jürgen, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒; Braune, Peter Gunder, Ochsenfurt, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Zweigniederlassung Buchen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fressnapf Braune GmbH", Ochsenfurt (Amtsgericht Würzburg HRB 6013) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.08.2013 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.