Fressnapf Heimtierbedarf GmbH, Rostock (Robert-Beltz-Weg 1, 18055 Rostock). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 10.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Fressnapf Heimtierbedarf GmbH, Rostock (Robert-Beltz-Weg 1, 18055 Rostock). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.03.2008 mit der Fressnapf Vertriebs GmbH mit Sitz in Krefeld (Amtsgericht Krefeld HRB 5057) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Fressnapf Heimtierbedarf GmbH, Rostock (Robert-Beltz-Weg 1, 18055 Rostock). Nicht mehr Geschäftsführer: Pawlowski, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒.