HRB 6921: Frey Print & Media GmbH, Attendorn, Bieketurmstraße 2, 57439 Attendorn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18. August 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom gleichen Tage mit der Theodor Frey GmbH & Co. KG mit Sitz in Attendorn (Amtsgericht Siegen HRA 7380) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Frey GmbH, Attendorn (Bieketurmstraße 2, 57439 Attendorn). Die Gesellschafterversammlung vom 01. Dezember 2004 hat beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft und die Stammeinlagen von DM 100.000,00 entsprechend dem von der Europäischen Kommission festgesetzten amtlichen Umrechnungskurs auf EUR 51.129,19 umzustellen, das Stammkapital im Wege der Kapitalerhöhung zur Glättung durch Bareinzahlung um EUR 870,81 auf EUR 52.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) dementsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung hat weiter beschlossen, die Firma der Gesellschaft zu ändern; sie hat deshalb den Gesellschaftsvertrag in § 1 ( Firma, Sitz) entsprechend geändert; sie hat den Gegenstand des Unternehmens neu bestimt und deshalb den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Sie hat schließlich die Allgemeine Vertretungsregelung und deshalb den Gesellschaftsvertrag in § 5 (Vertretung) neu bestimmt. Die Gesellschafterversammlung hat den Gesellschaftsvertrag weiter ohne § 10 Abs. 1,2 GmbHG unterfallende Änderungen neu gefaßt und der Umstellung auf EURO angepaßt. Neue Firma: Frey Print & Media GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1) Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Druckerzeugnissen für Industrie und Handel, die Veredelung von Druckerzeugnissen, der Handel mit Druck- und Papiererzeugnissen jeglicher Art sowie die Aufarbeitung, Aktualisierung und Bereitstellungvon Daten für Medienproduktionen. 2) Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie ist insbesondere berechtigt, ähnliche Geschäftszweige zu eröffnen,Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Neue Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann auch in diesem Fall Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jedem Geschäftsführer kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden, so dass er die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten vertreten kann.