HRB 203717: Fricke Landmaschinen GmbH, Heeslingen, Zum Kreuzkamp 7, 27404 Heeslingen. Neue Geschäftsanschrift: Wilhelm-Fricke-Straße 5, 27404 Heeslingen.
HRB 203717: Fricke Landmaschinen GmbH, Heeslingen, Zum Kreuzkamp 7, 27404 Heeslingen. Nicht mehr Geschäftsführer: König, Frank, Winsen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 203717: Fricke Landmaschinen GmbH, Heeslingen, Zum Kreuzkamp 7, 27404 Heeslingen. Bestellt als Geschäftsführer: Schlesselmann, Joachim, Seedorf-Godenstedt, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Fricke Landmaschinen GmbH, Heeslingen, Zum Kreuzkamp 7, 27404 Heeslingen. Bestellt als Geschäftsführer: König, Frank, Winsen, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
Fricke Landmaschinen GmbH, Heeslingen, Zum Kreuzkamp 7, 27404 Heeslingen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Wilhelm Fricke GmbH (AG Tostedt HRB 201443) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. 1.000.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2013 Teile des Vermögens der Wilhelm Fricke GmbH (u.a. Teilbetrieb "Landmaschinen") mit Sitz in Heeslingen (AG Tostedt HRB 201443) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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