HRB 782279: Frießinger Mühle Beteiligungs-GmbH, Bad Wimpfen, Brühlstraße 13, 74206 Bad Wimpfen. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Frießinger Mühle GmbH", Bad Wimpfen (Amtsgericht Stuttgart HRB 105433) am 23.12.2021 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 782279: Frießinger Mühle Beteiligungs-GmbH, Bad Wimpfen, Brühlstraße 13, 74206 Bad Wimpfen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2021. Geschäftsanschrift: Brühlstraße 13, 74206 Bad Wimpfen. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz und beweglichen Wirtschaftsgütern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Frießinger, Willi Karl-Lukas, Bad Wimpfen, * ‒.‒.‒‒; Frießinger, Wilhelm, Bad Wimpfen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung der im Spaltungsplan vom 17.02.2021 (UR S 501/2021 des Notars Rainer Stutz) und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.02.2021 bezeichneten Vermögensteile aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Frießinger Mühle GmbH", Bad Wimpfen (Amtsgericht Stuttgart HRB 105433) nach Maßgabe des Spaltungsplans. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.