HRB 223319 B: Friede Springer gGmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin. Gegenstand: 1. Die Förderung - der Wissenschaft in Forschung und Lehre (auch zur Erforschung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen), - von Kunst und Kultur, - der Erziehung sowie Allgemein- und Berufsbildung, - des demokratischen Staatswesens im geltungsbereich der Abgabenordnung, - des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher zwecke im In- und Ausland (im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) im In- und Ausland. 2. Der Gegenstand wird insbesondere verwirlicht durch a) die Förderung wissenschaftlicher, künstlerischer und kultureller Projekte, b) das Abhalten von Veranstaltungen und Symposien mit wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und erzieherischem Bezug, c) die Ausbildung des journalistischen Nachwuchses und Managements für alle Medien, d) die Sicherung der Qualität der öffentlichen Berichterstattung durch Weiterbildung, e) die wissenschaftliche Beschäftigung mit den Medien und deren öffentliche Wirkung, f) das Ermöglichen und die Auszeichnung herausragender journalistischer Beiträge, g) die Gewährung von Stiftungsprofessuren und Stipendien, h) die Förderung wissenschaftlicher Publikationen und Forschungsvorhaben, i) die Unterstützung von Konzeptentwicklungen, Modellversuchen, Lehr- und Beratungsinstituten, j) die Förderung schulischer Maßnahmen und des Schüleraustauschs etc. und k) die Förderung der Kunsterziehung. Rechtsform: Durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2022; 11.07.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand) und 13 (Schlussbestimmungen).
HRB 223319 B: Firma / Name vormals: Friede Springer GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin. Firma: Friede Springer gGmbH; Gegenstand: Die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an die gemeinnützige Friede Springer Stiftung in Berlin zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre (auch zur Erforschung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen), von Kunst und Kultur, der Erziehung sowie Allgemein- und Berufsbildung, des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im In- und Ausland (im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) im In- und Ausland (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand), 3 (Gemeinnützigkeit) und 13 (Schlussbestimmungen).
HRB 223319 B: Friede Springer gGmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung mit der laufenden Nummer 1 betreffend Spalte 6.b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Friede Springer GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 37113 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.11.2020.
HRB 223319 B: Friede Springer GmbH, Berlin, Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin. Als nicht eingetragen wird zur Eintragungs-Nr. 1 bekanntgemacht: Firma: Friede Springer GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Axel-Springer-Straße 65, 10969 Berlin; Gegenstand: Die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an die gemeinnützige Friede Springer Stiftung in Berlin zur Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre (auch zur Erforschung uncl Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen), von Kunst und Kultur, der Erziehung sowie Allgemein- und Berufsbildung, des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der Abgabenordnung, des bürgerschaftlichen Engagements zugunster gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im In- und Ausland (im Sinne des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung) im In- und Ausland (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung). Stamm- bzw. Grundkapital: 15.000.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Dr. h.c. Springer, Friede, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.11.2020 mit Änderung vom 16.11.2020; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Friede Springer GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 37133 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.11.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 37113 B: Friede Springer GmbH & Co. KG, Berlin, Axel-Springer-Str. 65, 10888 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2020 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Friede Springer GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 223319 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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