Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
|
|
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten
zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam
mit einem Prokuristen.
b)
Bestellt als
Liquidator:
Widmann, Frieder Gerhard, Wurmberg,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Widmann, Frieder, Wurmberg, * ‒.‒.‒‒ |
|
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst. |
a)
11.02.2025
Goßmann |
HRB 703479: Frieder Widmann Verwaltungs-GmbH, Wurmberg, Hofstättstraße 33, 75449 Wurmberg. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Widmann, Frieder, Wurmberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Liquidator: Widmann, Frieder, Wurmberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 703479: Widmann Metallbau GmbH, Wurmberg, Hofstättstraße 33, 75449 Wurmberg. Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Frieder Widmann Verwaltungs-GmbH. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Bestellt als Liquidator: Widmann, Frieder, Wurmberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Widmann, Frieder, Wurmberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Widmann Metallbau GmbH, Wurmberg (Hofstättstraße 33, 75449 Wurmberg). Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Widmann Metalltechnik GmbH", Wurmberg (Amtsgericht Mannheim HRB 510574) am 15.05.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Widmann Metallbau GmbH, Wurmberg (Hofstättstraße 33, 75449 Wurmberg). Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 25.050,00 EUR erhöht. 25.050,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Widmann Metalltechnik GmbH", Wurmberg (Amtsgericht Mannheim HRB 510574) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.12.2007 mit Nachtrag vom 07.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.12.2007 und 07.05.2008 den Teilbetrieb Metallbau und Schlosserei auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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