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Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lichtenfels (HRB 340) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Prangelweg 13
35104 Lichtenfels
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 340
Amtsgericht: Korbach
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung aus Lichtenfels war im Handelsregister Korbach unter der Nummer HRB 340 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung ihren Standort nicht geändert. Die Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 2

Calendar 27.09.2006
Veränderung

Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lichtenfels (Prangelweg 13, 35104 Lichtenfels). Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers, Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber: Heinrich Friedrich Friedewald, (Amtsgericht Korbach HRA 1426), am 17.08.2006 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 19.07.2006
Veränderung

Friedewald Holzverarbeitungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Lichtenfels (Prangelweg 13, 35104 Lichtenfels). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.01.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit dem Vermögen des Einzelkaufmanns Heinrich Friedrich Friedewald, künftig handelnd unter Friedewald Holzverarbeitung e.K., Inhaber Heinrich Friedrich Friedewald mit Sitz in Lichtenfels, verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.