HRB 70403: Friedhelm von Wieding Schädlingsbekämpfung GmbH, Visselhövede, Schwitscher Straße 5, 27374 Visselhövede. Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
HRB 70403: Friedhelm von Wieding Schädlingsbekämpfung GmbH, Visselhövede, Schwitscher Straße 5, 27374 Visselhövede. Prokura erloschen: von Wieding, Helga, Visselhövede.
HRB 70403: Friedhelm von Wieding Schädlingsbekämpfung GmbH, Visselhövede, Schwitscher Straße 5, 27374 Visselhövede. Geändert, nun: Geschäftsführer: von Wieding, Friedhelm, Visselhövede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 70403: Friedhelm von Wieding Schädlingsbekämpfung GmbH, Visselhövede, Schwitscher Straße 5, 27374 Visselhövede. Geschäftsanschrift: Schwitscher Straße 5, 27374 Visselhövede. Geschäftsführer: von Wieding, Gerrit, Visselhövede, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Friedhelm von Wieding Schädlingsbekämpfung GmbH, Visselhövede, ( Visselhövede).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2009 mit der H.-G. von Wieding Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Visselhövede (AG Walsrode HRB 70467) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.