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c)
(1) Wirtschaftliche Förderung und
Betreuung der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist:
a) als Treuhänder der Mitglieder
Aufträge der Stadt Gelsenkirchen oder
anderer Auftraggeber an die Mitglieder
zu vermitteln und für die
ordnungsgemäße Ausführung und
Abwicklung der Aufträge zu sorgen;
b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl.
Bürobedarf und Anlagegüter für den
Betrieb der Mitglieder und für den
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der
Genossen gemeinschaftlich einzukaufen;
c) durch geeignete Maßnahmen
(Werbung, Schulung) die Mitglieder und
den allgemeinen Berufsstand zu fördern;
d) durch Dritte (Kunden) der
Genossenschaft auf Grund von
Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-,
Steinmetz-Wartungs- und
Sicherungsverträgen oder ähnlichen
Verträgen übergebene Geldbeträge
treuhänderisch zu verwalten und die
fach- und fristgerechte Ausführung der
vertraglichen festgelegten Lieferungen
bzw. Leistungen zu überwachen.
e) Vorsorgeverträge für
Dauergrabpflege-, Bestattungs- und
Steinmetzleistungen sowie ähnliche
Geschäfte an die Mitglieder zu vermitteln
und/oder diese selbst als Treuhänder mit
abzuschließen;
f) Grabpflege-, Bestattungs- und
ähnliche Verträge abzuschließen und
gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in
eigenem Namen und für eigene
Rechnung durchzuführen, und durch
Mitgliedsfirmen und andere
Unternehmen vennittelte Grabpflegen
und Bestattungsleistungen auszuführen;
g) gemeinsame Verarbeitung von Daten.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
(4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe),
Friedhofsanlagen und ähnliche
Einrichtungen selbst oder mit Partnern
zu erstellen und zu betreiben und/oder
Kooperationen hierfür einzugehen.
(5) Die Genossenschaft ist berechtigt,
andere Unternehmen zu errichten und zu
erwerben sowie sich an anderen
Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten. |
Keine Nachschusspflicht |
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
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a)
Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 und und mit
ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § § 1 (Firma
und Sitz), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4
(Beendigung der Mitgliedschaft), 5
(Kündigung), 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds),
7a (Insolvenz eines Mitglieds) 9 (Ausschluss),
10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der
Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 14
(Leitung der Genossenschaft), 15
(Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüger
dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung) 20
(Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats),
21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), 22
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23
(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige
Angelegenheiten), 24 (Zusammensetzung und
Wahl), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung),
26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist
und Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung) 33
(Abstimmung und Wahlen), 34
(Auskunftsrecht), 35 (Protokoll) 36
(Teilnahmerecht der Verbände), 36a
(Schriftliche oder elektronische Durchführung
der generalversammlung), 36b (Schriftliche
oder elektronische Mitwirkung an der
Beschlussfassung einer nur als
Präsenzversammlung durchgeführten
Generalsversammlung), 36c (Übertragung der
Generallversammlung in Bild und Ton), 37
(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38
(Gesetzliche Rücklagen), 39 (Andere
Ergebnisrücklagen), 39a (Kapitalrücklage), 40
(Nachschusspflicht), 41 (Geschäftsjahr), 42
(Jahresabschluss und Lagebericht), 43
(Rückvergütung), 44 (Verwendung des
Jahresüberschusses), 45 (Deckung eines
Jahresfehlbetrages), 46 (Liquidation), 47
(Bekanntmachungen) und 48 (Gerichtstand)
beschlossen. |
a)
18.10.2022
Kirsch |