GnR 251: Friedhofsgärtner-Genossenschaft Herne eG, Herne (Sodinger Straße 123, 44627 Herne). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mit beschränkter Haftung am 17.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GnR 251: Friedhofsgärtner-Genossenschaft Herne eG, Herne (Sodinger Straße 123, 44627 Herne). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 17.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.06.2015 mit der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 3116) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 251: Friedhofsgärtner-Genossenschaft Herne eG, Herne (Sodinger Straße 123, 44627 Herne). Nicht mehr Vorstand: Bergmann, Günter, Gärtnermeister, Herten, * ‒.‒.‒‒; Schlieker jun., Heinrich, Herne, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Harbaum, Ralf, Münster, * ‒.‒.‒‒.
GnR 251: Friedhofsgärtner-Genossenschaft Herne eG, Herne (Sodinger Straße 123, 44627 Herne). Die Generalversammlung vom 27.10.2014 hat eine Änderung der Satzung in § § 6 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), 14 ( Stellung, Wahl und Abberufung des Vorstandes ), 15 ( Willenserklärung und Zeichnung des Vorstandes ),19 ( Zusammensetzung ), 32 ( Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben ) beschlossen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Friedhofsgärtner-Genossenschaft Herne eG, Herne (Sodinger Straße 123, 44627 Herne). Die Generalversammlung vom 02.07.2010 hat eine Änderung der Satzung in § § 16 (Leitung der Genossenschaft) und 21 (Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates) beschlossen.
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