Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen, Zum Hauptfriedhof 2, 45894 Gelsenkirchen. Neue Firma: Friedhofsgärtnerei und Grabmale Suttmeyer GmbH & Co. KG. Änderung zur Geschäftsanschrift: Zum Hauptfriedhof 3, 45894 Gelsenkirchen.
Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Zum Hauptfriedhof 3, 45894 Gelsenkirchen, Führung eines Steinmetzbetriebes, insbesondere das Bearbeiten, Aufstellen und der Handel mit Grabsteinen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Steinmetz Suttmeyer Verwaltungs-GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 8278). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Creativ in Stein Martin Suttmeyer GmbH, Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 3213) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.