Friedrich & Paul Keßler GmbH & Co. KG, Sprendlingen (Europastrasse 5, 55576 Sprendlingen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 06.08.2008 mit der Steffes-Mies Bauservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Sprendlingen (Amtsgericht Mainz HRA 2572) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist durch gleichzeitige Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55576 Sprendlingen
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH & Co. KG